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Ebay Tricks Beim Ersteigern
Mittwoch, 2. Dezember 2009 19:50
Hallo liebe Ebayer,
hier könnt Ihr Euch ein bischen schlau machen beim Ersteigern von irgendwelchen Artikeln:
Sie dürfen nie mehr bieten, als das günstigste Angebot, welches Sie im Internet finden sollten. Am besten bieten Sie erst in der letzten Minute, sonst geht der Preis unnötig hoch und Sie haben das Nachsehen.
Sollten Sie sich für Sofortkaufartikel interessieren, könne Sie in den meisten Fällen einen super Kauf machen, weil die angebotenen Artikel meist unter Wert liegen.
Sie müssen den Angebotstext ganz genau durchlesen. Wenn Ihnen etwas nicht klar ist, fragen Sie den Verkäufer. Gibt er Ihnen einen klar verständliche Antwort (vielleicht noch mit einem z.B. Gruß zum Wochenende, oder einen schönen Tag) können Sie eigentlich ganz beruhigt bieten.

Sollten Sie auf Ihre Fragen beim Verkäufer keine Antwort erhalten, lassen Sie es mit dem Bieten, denn er ist dann wahrscheinlich nicht groß daran interessiert und die Ware wird auch dementsprechend sein, denn alles was man gerne macht, macht man gut.
Oft ist auch zwischen den Zeilen etwas versteckt, wie z.B. “neu, oder “gebraucht”. Wenn jemand schreibt, daß es im Stil von…… ist, lassen Sie sich nicht verleiten, denn es ist kein Original.
Wenn Sie auch im Ausland Artikel ersteigern wollen, müssen Sie vor allem erst einmal auf der Internetseite des Zolls nachschauen, ob Sie das alles einführen dürfen und über etwaige Zollabgaben. Außerdem müssen Sie auf erhöhte Versandkosten achten. Manchmal rechnet sich das nämlich nicht.
Wenn Sie Schnäppchen machen wollen, dann halten Sie Ausschau nach Artikeln, die vielleicht in einer falschen Rubrik stehen, oder wenn Artikel nachts auslaufen, da ist die Chance sehr hoch, daß Sie für wenig Geld ein Riesenschnäppchen machen.
Und nun zu den Bewertungen, die sehr, sehr wichtig sind und oft über den Verkäufer viel aussagen. Allerdings gibt es auch manchmal Bewertungen, die nicht gerechtfertigt sind (ich meine jetzt die negativen Bewertungen).
VORSICHT!
Und nun kommen wir zu den Verkäufern, die Neuware anbieten. Es könnte sich manchmal sogar um Hehlerware handeln. Selbst wenn Sie die Ware (Hehlerware) bezahlt haben, ist sie nicht Ihr EIGENTUM. Sollte man den Verkäufer erwischen, müssen Sie dem rechtmäßigen Besitzer die Ware zurückgeben u.U. müssen Sie sogar Schadenersatz leisten. ALSO BITTE AUFPASSEN!
VORSICHT!
Häufig kommt es vor, daß ein Verkäufer von Ebay gesperrt wird. In diesem Fall sollten Sie auf den Artikel verzichten und auch nicht bezahlen.
VORSICHT!
Sollte bei einem Artikel eine Selbstabholung nicht möglich sein und der Ebay-Verkäufer nicht erreichbar sein, lassen Sie die Finger davon.
Die Versandkosten müssen Sie so überweisen, wie es im Angebot steht. Es sei denn Sie haben vorher mit dem Verkäufer eine günstigere Versandform ausgemacht, wie z.B. (Büchersendung, für kleinere Artikel).
Suchen Sie gezielt nach Ebay Auktionen mit Rechtschreibfehlern oder nach solchen die falsch (z.B. Kategoerie) eingestellt wurden.
Bitte bedenken Sie, daß es bei den Privatauktionen KEIN Rückgaberecht oder Widerrufsrecht gibt. Externe Emails von Ebay werden im Streitfall nicht anerkannt.
Sollten Sie als Ebayhändler oder Online-Shop-Besitzer eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten, konsultieren Sie sofort einen Fachanwalt, um weiteren Schaden/Kosten zu begrenzen.
Ich hoffe, daß Euch meine Ebay Ratschläge ein bischen geholfen haben.
Eure Christa
Thema: Tips & Tricks | Kommentare (0) | Autor: Christa
